Schadstrom

Als Schadstrom bezeichne ich den Strom, der produziert, aber nicht benötigt wird. Denn wenn dieser Strom in das Stromnetz geleitet wird, kommt es zu Schäden an den Stromnetzen. Um das zu verhindern, stehen oft bei gutem Wind, einige Propeller in den Windparks still.

Da es andererseits nicht zu Stromabschaltungen kommen darf, müssen wir die Stromerzeugung auf den Spitzenbedarf auslegen. Da sich Ökostrom aber nicht bedarfsgerecht produzieren lässt, wird  in Zukunft der Schadstrom zu bestimmten Zeiten massiv zunehmen. Heute zahlen wir übrigens Geld dafür, dass uns unsere Nachbarländer den überschüssigen Strom abnehmen. Doch das ist keine dauerhafte Lösung.

Aus diesem Grunde machen Ladestationen für E-Autos keinen Sinn. Besser wären wechselbare Akkus, die nutzungsunabhängig und akkuschonend mittels Schadstrom geladen werden. Das würde die auch die Akzeptanz der Elektromobilität fördern. Eine andere Nutzung wäre die Produktion von Wasserstoff für Brennstoffzelle oder synthetische Kraftstoffe mittels Schadstrom.

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Demokratie

Der Begriff Demokratie stammt aus dem antiken Griechenland und setzt sich zusammen aus: demos = "Volk" und kratein = "herrschen". Das stimmt auch mit der weiteren Überlieferung überein, wonach sich die Bürger eines Dorfes, eines Stammes oder einer Region trafen, über verschiedene Themen des gemeinsamen Zusammenlebens diskutierten und anschließend darüber abstimmten, was letztendlich geschehen sollte.

Das funktioniert in kleinen Gruppen, ist aber in einem Land wie Deutschland nicht umsetzbar, denn etwa 60 Millionen wahlberechtigte Bürger können sich rein physisch nicht an einem Ort treffen. Darum hat sich bei uns die parlamentarische Demokratie durchgesetzt, bei der die Bürger Stellvertreter wählen, von denen sie überzeugt sind, dass diese in ihrem Sinne handeln und ihre Interessen vertreten. So jedenfalls der Grundgedanke.

Doch leider haben sich in den letzten Jahren die Volksvertreter mehr und mehr von Volk abgekoppelt und entfernt. Das wird nicht einmal bedauert, und es gibt auch nur wenige Parteien, die das durch Volksabstimmungen korrigieren wollen. Die meisten Politiker fühlen sich "von Gottes Gnaden" ins Amt gehoben, betrachten Wahlen als lästige Angelegenheit, treten den Willen des Volkes mit Füßen, treffen Absprachen und Entscheidungen gern im Hinterzimmer, und halten die Menschen im Lande für unfähig, kompliziertere Sachverhalte zu verstehen.

Wahlen

Auch bei Wahlen haben die Bürger wenige Möglichkeiten auf die Politik oder die Richtung der Entwicklung Einfluss zu nehmen. Gehen die Bürger nicht zur Wahl, weil ihnen die Programme nicht gefallen, werden sie einfach nicht berücksichtigt, denn es gibt leider keinen Punkt auf dem Wahlzettel, auf dem der Wähler ankreuzen kann: "Das gefällt mir alles nicht, bitte arbeitet neue Vorschläge aus."

Gerade darum bitte ich Sie, liebe Leser, immer zur Wahl zu gehen. Wenn Sie unzufrieden sind, wählen Sie lieber "ungültig". Schreiben Sie einfach: "So nicht!" – oder ähnliches - quer über den Wahlzettel. Aber gehen Sie wählen!

Regierungsbildung

Der nächste Schlag ins Gesicht der Bürger ist die Regierungsbildung. Da rotten sich die Parteien zu Koalitionen zusammen, um bequeme Mehrheiten zu bekommen, was aber den Willen des Volkes nicht nur verzerrt, sondern ad absurdum geführt. Denn der Wille des Volkes ist das Wahlergebnis. Genau in dieser Zusammensetzung muss dann auch regiert werden. Auch wenn es manchen Politikern nicht gefällt. Es geht nicht um die Überzeugung der Politiker, sondern um den Willen der Menschen im Lande.

Natürlich gibt es Themen im Bereich der militärischen Verteidigung und außenpolitischen Strategien, die aus verhandlungstechnischen Gründen nicht öffentlich geführt werden dürfen, da sonst die Strategie von der Gegenseite unterlaufen werden kann. Aber alle anderen Themen, die die Menschen dieses Landes betreffen, müssen vollständig auf den Tisch und öffentlich diskutiert werden.

Neues System

Es wird Zeit, unser gesamtes parlamentarisches System zu überarbeiten. Das Parlament einer Demokratie muss den Willen des Volkes abbilden und nicht den Willen einiger Parteifunktionäre.

Außerdem brauchen wir einen unabhängigen Verfassungsschutz, der jede Partei und jeden Abgeordneten routinemäßig unter die Lupe nimmt. Aber auch die Arbeit von Journalisten muss regelmäßig überprüft werden. Journalisten müssen über Ereignisse und Fakten berichten, dürfen aber die Bürger weder direkt noch indirekt beeinflussen. Kommentare und Meinungen sind deutlich als solche zu kennzeichnen und müssen ausgeglichen (Pro und Kontra) veröffentlicht werden.

Nach einer Wahl stellt das Ergebnis den Willen des Volkes dar. Die gewählten Vertreter bilden insgesamt die Regierung. Die Partei mit den meisten Stimmen stellt die Person für das Amt des Bundeskanzlers, dessen Amtszeit auf zwei Legislaturperioden begrenzt sein muss. Das Wahlergebnis darf nicht durch Zusammenrottungen (Koalitionen) verfälscht werden. Die Ministerposten sind entsprechend des Wahlergebnisses zu vergeben.

Die gewählten Politiker sind nicht ihren Parteien, sondern ihren Wählern gegenüber verantwortlich. Nur auf diese Art und Weise werden optimale, demokratische und ausgeglichene Entscheidungen und Gesetze erreicht. Die Politik wird transparent, von Bürgern akzeptiert und Lobbyismus reduziert.

Die Kontrolle der Regierung wird entweder von den Parteien ausgeübt, die die 5% Hürde nicht geschafft haben, oder es muss ein zusätzliches unabhängiges Kontrollgremium (eine Art Ältestenrat aus erfahrenen Senioren) diese Aufgabe übernehmen.

Lobbyismus

Grundsätzlich muss jeder Mensch, jede Gruppe oder Firma die Möglichkeit haben, Wünsche oder Bitten bezüglich eventueller Härtefälle vortragen dürfen und können. Nur darf dies nicht hinter verschlossen Türen geschehen. Wenn jemand einen Wunsch hat, darf er diesen schriftlich einreichen. Danach werden die Wünsche im Parlament verlesen, diskutiert und schließlich über das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bundes Verfassungs Gericht


Das Bundes Verfassungs Gericht sollte nicht vom Parlament oder der Regierung abhängig sein. Das schadet der Demokratie und der Stellung der Bürger im Rechtsstaat. Denn die Verfassung schützt die Bürger vor den Übergriffen der Politiker, und das BundesVerfassungsGericht ist sozusagen der Schiedsrichter bei Streitfragen. Darum wäre es besser, wenn ein Gremium aus ehemaligen Verfassungsrichtern und Rechtswissenschaftlern sich die Richter und ihre Arbeit ansieht und daraus die Verfassungsrichter vorschlägt und wählt.

Verfassungsschutz


Der Verfassungsschutz darf ebenfalls nicht der Politik unterstehen. Er muss dem BundesVerfassungsGericht unterstellt werden. Eine seiner Aufgaben sollte es sein, die Politiker und Parteien regelmäßig auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Fällt ein einzelner Politiker als verfassungsfeindlich auf, meldet der Verfassungsschutz es der Partei, die den Politiker dann aus der Partei ausschließen muss.
Fällt eine Partei als verfassungsfeindlich auf, meldet es der Verfassungsschutz dem BundesVerfassungsGericht, das dann dieser Partei den Status als Partei entzieht, so dass sie nicht mehr gewählt werden kann. Das muss natürlich ausreichend lange vor Wahlen stattfinden, damit sich potentielle Wähler umorientieren können.

Grundrechts-
einschränkungen

Die Freiheit des Menschen darf nur dann eingeschränkt werden, wenn eine akute Bedrohung für Leib und Leben besteht und dann auch nur kurzfristig. Jede Einschränkung muss mit einem Verfallsdatum versehen sein. Das Leben ist lebensgefährlich und jedes Leben endet mit dem Tod. Die Sterberate beträgt 100%. Darum darf der Staat nur dann in das Leben der Bürger eingreifen, wenn eine außergewöhnliche und unmittelbare Bedrohung vorliegt.

Das Klima ist nicht nur von einem Land abhängig und kann daher nicht einem Land zugeordnet werden. Daher darf es keine Freiheitseinschränkungen aufgrund klimatischer Wunsch- und Zielvorstellungen von Politikern geben. Einschränkungen der Grundrechte dürfen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen, wenn beispielsweise alle Staaten der Erde ihren Beitrag geleistet haben und nur ein Land das Gesamtziel zu vermasseln droht und sichergestellt ist, dass durch eine Grundrechtseinschränkung das Ziel doch noch erreicht werden kann. Dann erst darf es geeignete, zeitlich eng begrenzte Grundrechtseinschränkungen geben.
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